Hannover Rück

Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der Hannover Rück SE arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens sowie der gesamten Gruppe vertrauensvoll zusammen. Geschäfte von grundlegender Bedeutung erfordern gemäß der Geschäftsordnung des Vorstandes die Zustimmung des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden als Anteilseignervertreter von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Die drei Sitze der Arbeitnehmervertreter, die gemäß Teil III, § 13 Absatz 3 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Hannover Rück SE vom 23. Januar 2013 derzeit auf Deutschland entfallen, werden entsprechend den Bestimmungen des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) von dem zuständigen Vertretungsorgan gewählt (derzeit dem gemeinsamen Betriebsrat der Hannover Rück SE und der E+S Rückversicherung AG). Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes.

Aufsichtsrat - Stand: 6. Mai 2024

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